| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export von Waren aller Art, sowie die Geschäfte eines Schiffsmaklers. Ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Handelsgeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann insbesondere Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen mit einem im Abs. 1 genannten oder einem ähnlichen Gesellschaftszweck beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder neu gründen sowie Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträge abschließen. |