Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export von Waren aller Art, sowie die Geschäfte eines Schiffsmaklers. Ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Handelsgeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann insbesondere Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen mit einem im Abs. 1 genannten oder einem ähnlichen Gesellschaftszweck beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder neu gründen sowie Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträge abschließen.