Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensgegenstand ist
a) der Import, der Export, die Fabrikation und Agentur von Waren aller Art und deren Lagerung, sowie die Vornahme aller Nebengeschäfte, die dem Hauptzweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren;
b) die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.
Die Gesellschaft kann Zweigstellen im In- und Ausland errichten. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, die einen vergleichbaren Gegenstand haben, und in derartigen Unternehmen die Geschäftsführung übernehmen.