| Gegenstand | Beratung und Vertretung von fremden Unternehmen und sämtliche in diesem Rahmen anfallenden Dienstleistungen, sowie der Handel mit Baustoffen aller Art, insbesondere mit Blähton und aus Blähton gefertigten Produkten, sowie die Führung sämtlicher Geschäfte, die das Unternehmen zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Unternehmensgegenstände. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. |