Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Vertretung von fremden Unternehmen und sämtliche in diesem Rahmen anfallenden Dienstleistungen, sowie der Handel mit Baustoffen aller Art, insbesondere mit Blähton und aus Blähton gefertigten Produkten, sowie die Führung sämtlicher Geschäfte, die das Unternehmen zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Unternehmensgegenstände. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.