Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Diese Befreiung gilt auch für den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung einer Kommanditgesellschaft, an der die Gesellschaft als Komplementärin und ihre Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt sind.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Erd- Straßen- Tief- und Gehwegbau, einschließlich Handel mit Baustoffen aller Art sowie Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an gleichartigen Unternehmen.