| Gegenstand | Die Beratung, Vermittlung und Verwaltung von eigenen und fremden Vermögensanlagen jeder Art, insbesondere die Erstellung von Analysen und Finanzplanungsrechnungen sowie die Erbringung ähnlicher Dienstleistungen. Ausgenommen hiervon sind jedoch erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§ 34 GewO, § 32 KWG u.a.), solange eine solche Erlaubnis nicht vorliegt. |