Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Vermittlung und Verwaltung von eigenen und fremden Vermögensanlagen jeder Art, insbesondere die Erstellung von Analysen und Finanzplanungsrechnungen sowie die Erbringung ähnlicher Dienstleistungen. Ausgenommen hiervon sind jedoch erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§ 34 GewO, § 32 KWG u.a.), solange eine solche Erlaubnis nicht vorliegt.