| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.06.1995 mit der Volksbank Eutin eG mit Sitz in Eutin als herrschender Genossenschaft, dem die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft am 16.06.1995 und die Vertreterversammlung der herrschenden Genossenschaft am 25.04.1995 zugestimmt haben. 100 % des Gewinns sind abzuführen. Der mit der Volksbank Eutin Raiffeisenbank eG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch den 1. Nachtrag vom 28.05.2014 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 22.12.2014 zugestimmt. |
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