Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Schaustellergewerbes; die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen jeglicher Art. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zweckeinrichtung übernehmen, sie beraten, beaufsichtigen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen in jeglicher Form - auch der Verwaltung - beteiligen. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten.