Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ist der Betrieb eines Busunternehmens für Linien-, Gesellschafts- und Ausflugsfahrten sowie Fernreisen. Das Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft sind die Bundesrepublik Deutschland und die übrigen Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Die Gesellschaft ist im Besitz einer Erlaubnis für den Omnibusbetrieb nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.