| Gegenstand | Ist die Erbringung von Leistungen im Tiefbau, insbesondere bei der Verlegung von Fernmeldeleitungen und -kabeln, die Übernahme der Komplementär-Haftung bei Kommanditgesellschaften einschließlich der Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften im Bereich Tiefbau. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im Inland und im Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. |