| Gegenstand | Die Vermietung von Industrieverpackungen und alle damit im Zusammenhang stehende bzw. ähnliche Geschäfte, insbesondere Anschaffung derartiger Verpackungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |