| Gegenstand | Der Handel mit Textilien, Wohn- und Einrichtungsgegenständen, Geschenkartikeln und Kosmetika. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen und zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten. |