| Gegenstand | Die Übernahme von Handelsvertretungen für die Programme von Unternehmen zur Vermittlung an den Wein-, Getränke- und Lebensmittel-Großhandel, Filialbetriebe, Kaufhäuser, Einkaufsgemeinschaften, Hallen und gehobene Gastronomie für bestimmte Bezirke sowie die Übernahme anderer Dienstleistungen, die mit den Handelsvertretungen in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. |