| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gsellschafter ihn zur Alleinvertretung ermächtigt haben. Im übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Geschäftsführer Dietrich Klindwort, Karin Klindwort und Kay Klindwort sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |