| Gegenstand | Die Beratung in sämtlichen Versicherungsangelegenheiten, die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie deren Verwaltung, die Vermittlung von Bausparverträgen, und zwar in der unabhängigen Stellung eines Maklers nach § 93 HGB, ferner die Vermittlung von Finanzierungen und Grundstücken aller Art, auch die Geschäfte nach § 34 c der Gewerbeordnung. Die Firma darf alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, die im Gesellschaftsinteresse notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Unternehmen jeder Rechtsform, auch Tochterunternehmen, im In- und Ausland zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen in jeder Form zu beteiligen. |