| Gegenstand | Die Durchführung von Überwachungsaufträgen, Bewachungen, die Durchführung von Ermittlungen aller Art und die Vermittlung von Überwachungsaufträgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleich welcher Art zu erwerben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, ggf. als persönlich haftende Gesellschafterin, andere Unternehmen zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten. |