| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist durch diesen; wenn mehrere bestellt sind und wenigstens einer alleinvertretungsberechtigt ist durch jeden alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer; die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten nur zusammen mit dem alleinvertretungsberechtigten. Ist nicht wenigstens ein Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt, vertreten die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer gemeinsam.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |