| Gegenstand | Die Beratung von Unternehmen, insbesondere im Bereich des Managements von Projekten (Consulting), der Organisationsberatung, des Controllings, der Kommunikation, der Informationsverarbeitung sowie alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. |