Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 28.11.2019 mit der Stadtwerke Ahrensburg GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 4787 AH), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Zweck des Unternehmens ist dioe Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge für das Stadtgebiet Ahrensburg (Betrieb von Freizeiteinrichtungen) nach näherer Bestimmung durch die Gesellschafterin.