| Gegenstand | Der Groß- und Einzelhandel mit Obst, Gemüse und landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus biologischem landwirtschaftlichen Anbau. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweingiederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes, insbesondere des biologischen Landbaus, dienlich sein können. |