| Gegenstand | Die Planung, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie die Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Geschäfte berechtigt, die mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, insbesondere auch die Komplementärstellung in GmbH & Co KG's zu übernehmen. |