| Gegenstand | Der Import und Handel mit Waren aller Art, ausgenommen mit erlaubnispflichtigen Waren, insbesondere mit Werbe- und Sportartikeln. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |