Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Halten einer Beteiligung an einer Joint-Venture-Gesellschaft in der Volksrepublik China, die Vergabe von Lizenzen und Markenrechten, der Im- und Export von sowie der Handel mit Gewürzen, Nahrungsmittelrohstoffen, Fleisch- und Wurstwaren sowie damit im weitesten Sinne verwandten Artikeln. Ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Geschäfte. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte zu ergreifen, um Geschäfte durchzuführen, die der Erweiterung und der Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.