Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem oder mehreren von ihnen Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis allelin zu vertreten, solange sie alleinige Geschäftsführerin ist
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und -vertretung sowie die Verwaltung von Betrieben und Unternehmen - speziell im Bereich Druckanlagen und Plastikkarten - bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck weitere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie ist weiterhin berechtigt, mit ihrem Tätigkeitsbereich verbundene Dienstleistungen auszuführen.