| Gegenstand | 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist
a) Werbung, Marketing und alle anderen Tätigkeiten, die den Verkauf fördern,
b) die Vertretung, der Import und der Export,
c) die Vermietung, die Verpachtung und das Leasinggeschäft,
d) der Verkauf,
e) der Kundendienst, die Reparatur und die Wartung,
f) die Beurteilung und die Beratung,
g) sowie alle hiermit verbundenen Tätigkeiten von und mit elektronischen Instrumenten, technischer Ausrüstung, elektronischen Informationseinrichtungen, Kommunikationseinrichtungen, Computerhardware und -software, Tablets, Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten, Komponenten und Systemen derartiger Geräte.
2.2 Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen zur Förderung des Gesellschaftszweckes berechtigt. Sie ist insbesondere berechtigt,
a) sich an anderen Gesellschaften im In- und Ausland zu beteiligen,
b) sich mit anderen Unternehmen im In- und Ausland zusammenzuschließen und mit diesen gemeinsame Unternehmen zu gründen,
c) Anteile anderer Gesellschaften im In- und Ausland in beliebiger Höhe zu erwerben,
d) Anteile der Gesellschaft und Wirtschaftsgüter in beliebiger Höhe auf andere Gesellschaften im In- und Ausland zu übertragen,
e) Niederlassungen im In- und Ausland zu gründen. |