Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Geschäften mit pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten sowie Futtermittel und die Abwicklung sonstiger Handelsgeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.