| Gegenstand | Die Gesellschaft übernimmt alle Aufträge und Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau einschl. Herstellung von Terrassen und Gehwegen und sonstigen Oberbelägen sowie die Lieferung entsprechenden Materials, einschließlich Pflanzen, wie auch Durchführung von Bepflanzungsarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin und sie ist weiter berechtigt, Zweigniederlassungen oder selbständige Unternehmen zur Förderung des Gesellschaftszweckes zu errichten. |