| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, Unternehmensberatung, Beratung bei der Anlage von Vermögen und die Verwaltung von Vermögensanlagen für Dritte, alles soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt, Übernahme von Bautätigkeiten als Generalübernehmer, Handel mit Waren aller Art, außer mit solchen, für die es einer behördlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese verwalten und die Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |