| Gegenstand | Die Beratung von Unternehmen des Handwerks und der Industrie auf den Gebieten der Geschäftsführung, Betriebsorganisation, Produktentwicklung und -herstellung, Marketing und Vertrieb, die Übernahme von Industrievertretungen sowie die Planung von technischen Anlagen und die Überwachung der Ausführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, sich an bestehenden derartigen Unternehmen zu beteiligen oder diese zu erwerben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. |