| Gegenstand | Die gewerbliche Erstellung von Wohnungen, deren Bewirtschaftung, Verwaltung, Betreuung und Weiterveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 3 GrESBWG sowie allgemeine Baubetreuung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder nützlich sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften übernehmen. |