Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Erstellung von Wohnungen, deren Bewirtschaftung, Verwaltung, Betreuung und Weiterveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 3 GrESBWG sowie allgemeine Baubetreuung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder nützlich sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften übernehmen.