| Gegenstand | Die Herstellung, die Installation und der Verkauf von Elektrotechnik, Industrie- und Schaltanlagen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Ferner darf die Gesellschaft sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. |