| Gegenstand | Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Produktion, der Import und Export, der Großhandel und der Vertrieb von Waren aller Art soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind, insbesondere von Schwimmbädern, Saunas, Whirl-Pools, Artikeln des Freizeit-, Hobby- und Gartenbedarfs, von Sport-, Fitness- und Spielgeräten sowie Zubehör und die Übernahme von Vertretungen, auch Industrievertretungen, sowie sonstige Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen und/oder ihm zu dienen geeignet sind. |