Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ein- und Ausfuhr von sowie der Groß- und Einzelhandel mit elektronischen Geräten, Meßinstrumenten sowie anderen technischen Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen, sich mittelbar oder unmittelbar an anderen Unternehmen beteiligen, derartige Unternehmen gründen oder erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.