| Gegenstand | Die Ein- und Ausfuhr von sowie der Groß- und Einzelhandel mit elektronischen Geräten, Meßinstrumenten sowie anderen technischen Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen, sich mittelbar oder unmittelbar an anderen Unternehmen beteiligen, derartige Unternehmen gründen oder erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |