Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist es, andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - zu errichten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abzuschließen.