| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist es, andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - zu errichten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abzuschließen. |