Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen, die Durchführung von Fahrzeugreparaturen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft zu fördern.