Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Treuhandaufträgen, die Erbringung von Treuhandleistungen, die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen jeder Art und Rechtsform, die Führung von erlaubnisfreien Geschäften im eigenen wie im fremden Namen sowie die Erbringung von sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an anderen Gesellschaften beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen gründen und unterhalten und alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Gesellschaftszweck zu fördern.