| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt der die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft vertreten durch jeden Geschäftsführer allein.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Dem Geschäftsführer wird Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt. |