| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Verwertung von eigenem und fremden Vermögen, die Beteiligung an Gesellschaften, die Verwaltung von Gesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsführungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die die Gesellschaft fördern. |