Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der AK SEGEBERGER KLINIKEN GmbH vom 29.10.2003, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Werden mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten oder einer von ihnen in Verbindung mit einem Prokuristen. Es kann jedoch auch Alleinvertretungsvollmacht erteilt werden. Die Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Errichtung und der Betrieb von Kliniken zur Durchführung von stationären und ambulanten Krankenhausbehandlungen einschließlich der Vorsorge- und Nachsorgebehandlungen sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Pflege.
Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art abschließen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Geschäftsunternehmen aller Art zu beteiligen oder solche zu erwerben, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.