| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Werden mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, bei der Bestellung eines jeweiligen Geschäftsführer zu bestimmen, ob er berechtigt ist, die Gesellschaft allein oder nur in Gemeinschaft mit einem anderen zu vertreten. |