| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist es, alle Tätigkeiten im Sinne des § 33 Steuerberatungsgesetz auszuüben, insbesondere die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in Steuersachen; die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen, in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten; die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten; die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerliche Beurteilung; sowie alle weiteren Tätigkeiten, die mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Die Gesellschaft kann auswärtige Beratungsstellen errichten. Sie darf weitere Steuerberatungsgesellschaften errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen. |