Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist es, alle Tätigkeiten im Sinne des § 33 Steuerberatungsgesetz auszuüben, insbesondere die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in Steuersachen; die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen, in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten; die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten; die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerliche Beurteilung; sowie alle weiteren Tätigkeiten, die mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Die Gesellschaft kann auswärtige Beratungsstellen errichten. Sie darf weitere Steuerberatungsgesellschaften errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen.