Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzel-, statt Gesamtvertretung oder umgekehrt anordnen.