mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung.