| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt vom 02.02.2024 (AZ: 66 IN 26/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die arko - Wohlfahrts- und Unterstützungskasse Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wahlstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 8 SE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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