Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Sporthauses, Handel mit Sport- und Freizeitartikeln aller Art und das Recht zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung.