Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, der Betrieb von Sportanlagen, der Handel mit Sportartikeln, die Promotion und Vermarktung von Sportereignissen sowie die Betreuung, Förderung und Promotion von Sportlern.