| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so kann jeder von ihnen - je nach seiner Bestellung - die Gesellschaft allein vertreten.
Die jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |