Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft stets allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Kommunikationsdiensten aller Art, Media-Operationen und Unternehmensberatung mit Branchenschwerpunkt Medien, Öffentlichkeitsarbeit und Strategieberatung.