| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft stets allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |