| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind alle Tätigkeiten des Metallbauhandwerkes (Herstellung von Konstruktionen des Stahl- und Metallbaus, Bauschlosserarbeiten, Reparaturen, Einbau von Türen, Toren, Geländern usw.) sowie des Feinmechanikerhandwerkes (Entwurf, Bau, Montage, Reparatur von Maschinen, Geräten, Apparaten, Behältern, Vorrichtungen, Zulieferarbeiten usw.).
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung an ihnen übernehmen unter Übernahme der unbeschränkten Haftung, und alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. |