Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen mit gleichem oder ählichem Geschäftsgegenstand errichten, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Sie ist insbesondere berechtigt, die Geschäfte derartiger Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin zu führen. Sie kann sämtliche Geschäfte betreiben und Rechtshandlungen vornehmen, die geeignet sind, die Zwecke des Unternehmens zu fördern. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme und der Betrieb von Handelsvertretungen.