Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gestellung von Maschinen an landwirtschaftliche Unternehmen und die damit verbundenen sonstigen Dienstleistungen (landwirtschaftliches Lohnunternehmen) sowie der Handel mit Waren im Rahmen der landwirtschaftlichen Erzeugung. Reparatur von und Handel mit Landmaschinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich zur Förderung des Unternehmenszwecks an Arbeitsgemeinschaften beteiligen.